JÄHRLICH IMPFEN ? GELDABZOCKE ODER DOCH SINNVOLL ? All    unsere    Züchter,    Deckrüdenbesitzer    und    natürlich    wir    die    Begründer    des    Vereins    sowie Hundebesitzer    sind    stetig    um    das    Wohl    unserer    Hunde    besorgt.    Zur    Gesundheitsvorsorge zählt    nicht    nur    der    jährliche    Gesundheitscheck    sondern    auch    das    regelmäßige    Entwurmen und   Impfen   unserer   Schützlinge.   Aber   muss   denn   der   Hund   ein   Mal   im   Jahr   geimpft   werden? Die       ständige       Impfkommission       Vet       für       Hunde       hat       hierfür       folgende       Empfehlungen ausgesprochen:
ZIEL & PRINZIP VON SCHUTZIMPFUNG: Das   Ziel   einer   Schutzimpfung   gegen   spezielle   Infektionskrankheiten   ist   es   in   erster   Linie   den Ausbruch    von    Krankheiten    zu    verhindern    und    das    Risiko    von    Sekundärerkrankungen    zu verringern.      Die      Erregerausscheidung      wird      ebenso      verhindert      beziehungsweise      stark reduziert,     so     dass     die     Ausbreitung     der     Erreger     eingeschränkt     wird.     In     den     Impfdosen befinden   sich   abgeschwächte   bzw.   abgetötete   Erreger,   auf   welche   der   Körper   mit   der   Bildung von     spezifischen     Antigenen     und     Gedächtniszellen     reagiert.     Diese     bewirken,     dass     der Organismus    des    Hundes    einer    Infektion    schnell    entgegenwirken    kann    und    so    der    Ausbruch der     Krankheit     verhindert     wird.     Um     den     Organismus     vor     diesen     Krankheitserregern     zu schützen,        bedarf        es        einer        sogenannten        Grundimmunisierung        und        regelmäßigen Wiederholungen. PFLICHT UND WAHLIMPFSTOFFE Impfungen     sind     oft     der     einzig     wirksame     Schutz     gegen     Virusinfektionen!     Auf     Grund     der zunehmenden     Mobilität     der     Tierhalter     und     ihrer     Schützlinge,     sowie     des     zunehmenden Reisetourismus,    sollten    Impfungen    als    eine    unverzichtbare    und    prophylaktische    Maßnahme angesehen werden. WIE OFT SOLLTE GEIMPFT WERDEN? Die    Ständige    Impfkommission    Vet.    hat    im    Juni    2006    die    „Deutsche    Impfempfehlung    für    die Kleintierpraxis“        herausgegeben        und        diese        im        August        2009        auf        den        neusten, wissenschaftlichen   Stand   gebracht.   Ziel   der   Impfempfehlung   ist   es,   die   Zahl   der   Impfungen so klein wie möglich, aber so groß wie nötig zu halten.
Der   DDV/DZB   e.V.   hat   in   der   Mitgliederversammlung   vom   13.06.2013   beschlossen,   dass   unsere   Züchter   sowohl die   Deckrüdenbesitzer   ihre   Zuchthunde   in   regelmäßigen   Abständen,   gemäß   der   Empfehlungen   der   Ständigen Impfkommission   Vet.   gegen   die   typischen   Krankheiten,   Parvovirose,   Tollwut,   Staupe,   HCC   sowie   Leptispirose impfen   müssen.   Züchter   dürfen   ihre   Welpen   frühestens   ab   der   achten   Woche   abgeben.   Diese   müssen   dann   ein Mal   geimpft   und   mind.   drei   Mal   entwurmt   sein.   Ab   der   12.   Woche   ist   der   Eintrag   der   zweiten   Impfung   ebenfalls Pflicht.
RISIKEN UND NEBENWIRKUNGEN In   seltenen   Fällen   können   Impfungen   Nebenwirkungen   verursachen.   Ein   völlig   risikofreier   Impfstoff   existiert nicht.    Allerdings    ist    der    Nutzen    einer    Impfung    wesentlich    größer    als    das    damit    verbundene    Risiko.    Deshalb dürfen     Impfungen     nur     bei     gesunden     Tieren     durchgeführt     werden,     um     eventuelle     Komplikationen     zu vermeiden.     Nebenwirkungen     können     allergische     Reaktionen,     Impfabszesse     oder     Impferkrankungen     sein, deshalb ist eine kurze Anamnese und Untersuchung beim Tierarzt unerlässlich. Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission Vet für Hunde GEGEN DIESE KRANKHEITEN SOLLTEN HUNDE IMMER GEIMPFT WERDEN: ansteckende Leberentzündung(HCC) Leptospirose Parvovirose Staupe Tollwut GRUNDIMMUNISIERUNG: 8. Lebenswoche HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe 12. Lebenswoche HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut 16. Lebenswoche* HCC, Parvovirose, Staupe, Tollwut* 15. Lebensmonat HCC, Leptospirose, Parvovirose, Staupe, Tollwut *die 2. Tollwutimpfung in der 16. Lebenswoche geht über die gesetzliche Anforderung hinaus, ist aber aus immunologischer Sicht sinnvoll Ältere,   ungeimpfte   Tiere   sollten   im   Abstand   von   3-4   Wochen   gegen   HCC,   Leptospirose,   Parvovirose,   Staupe   und Tollwut geimpft werden und dann erneut nach einem Jahr. WIEDERHOLUNGSIMPFUNGEN: Alle Impfungen die nach abgeschlossener Grundimmunisierung erfolgen sind Wiederholungsimpfungen. TOLLWUT: Seit    der    Änderung    der    Tollwutverordnung    vom    20.05.2005    gelten    die    genannten    Wiederholungstermine    laut Hersteller   des   Impfstoffes.   Es   gibt   Impfstoffe   welche   1-3   Jahre   halten,   informieren   Sie   sich   diesbezüglich   bei ihrem Tierarzt. STAUPE, HCC, PARVOVIROSE: Wiederholungsimpfungen    im    dreijährigen    Rhythmus    sind    nach    derzeitigen    wissenschaftlichen    Erkenntnissen ausreichend. LEPTOSPIROSE: Jährliche     Wiederholungsimpfungen     sind     zu     empfehlen.     Bei     hohem     Infektionsdruck     sogar     halbjährlich. ACHTUNG!!!     Werden     die     Wiederholungsimpfungen     nicht     im     genannten     Zeitraum     eingehalten,     kann     eine erneute Grundimmunisierung nötig sein.
DEUTSCHER   DALMATINER   VEREIN DEUTSCHER   ZUCHT   BUND